Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V.
Tarifpolitik
Ausfluss der in Art 9 Abs 3 des Grundgesetzes geregelten Vereinigungsfreiheit ist die Tarifpolitik.
Der Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V. schließt selbst keine Tarifverträge ab. Er unterstützt jedoch die zusätzlich in Tarifträgerverbänden (Metallindustrie, Holz- und Textilindustrie, Handel) organisierten Mitglieder bei der Anwendung und Auslegung der Tarifverträge.
In einigen Mitgliedsunternehmen verhandelt der Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V. zusammen mit den Unternehmen über den Abschluss von Haustarifverträgen (Gesundheitswesen, Getränkeindustrie).